Zusatzscheinwerfer am Fahrzeug – und was du darüber wissen solltest
LED hat den Fernscheinwerfer-Markt im Griff. Doch nicht jeder LED-Zusatzscheinwerfer hat eine Straßenzulassung. Wir zeigen dir, worauf du beim Einbau achten musst, klären dich zudem über einige Fachbegriffe zum Thema Fahrzeugbeleuchtung auf. Und ganz nebenbei stellen wir dir zwei Marken vor, die Meister ihres Fachs sind.
Erfahre in unserem Blog mehr zu diesen Themen:
- Die Marken Strands und Lightpartz
- Haben Zusatzscheinwerfer eine Straßenzulassung?
- Was ist der Unterschied zwischen LED- und anderen Licht-Technologien?
- Was sind Lumen und Lux?
- Was ist Kelvin?
- Was ist eine E-Zulassung?
- Was ist eine ECE-Regelung?
- Was ist eine Referenznummer bezüglich der Beleuchtung am Auto?
Die Marken Strands und Lightpartz
Zusatzscheinwerfer von Strands Lighting Division
Es ist 2002. Und in einem kleinen Büro in Schweden entsteht Großes. Jon Strand kratzt all sein Erspartes zusammen – und gründet sein eigenes Unternehmen: die „Strands fordonskomponenter AB“. Sein Ziel: Eine konservative Branche zu verändern. Heute hat es die Marke Strands geschafft, den Beleuchtungs-Markt zu erobern.
Sehr beliebt ist der LED-Zusatzscheinwerfer Strands Siberia Nr 7“ Night Ranger, der für ein verbessertes Fahrerlebnis sorgt und in modernem Design daherkommt. Dank des E-Prüfzeichens ist er für die Straße zugelassen. Ebenso wie ein weiteres Mitglied der Siberia-Familie – die Strands Siberia Dr LED Bar 50“, die mit doppelreihiger wie innovativer LED-Leiste fast schon revolutionär ist.
Zusatzscheinwerfer 9" UltraLux von Lightpartz
Als Pendant zu Strands gibt es die Marke Lightpartz, die im LED-Fernscheinwerfer-Markt ebenfalls durch innovative Lösungen besticht. Lightpartz ist eine Premium-Marke – und bietet seine Produkte inklusive Straßenzulassung nach ECE-Standard an.
Wasser, Staub und Vibration – all das kann dem mit hochwertigsten Materialien ausgestatteten Lightpartz High-End Prime X-Type 5“ nichts anhaben. Diesen LED-Zusatzscheinwerfer zeichnet mitunter seine kleine Verbau-Größe aus. Für homogene Ausleuchtung dank neuartiger Anti-Blend-Reflektoren sorgt die Lightpartz 36W 7“ TRX 2.0, die zudem durch ihre 360 Grad-Seitenhalterung für einen Rundumblick sorgt.
Haben Zusatzscheinwerfer eine Straßenzulassung?
Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, Fahrzeuge mit Zusatzscheinwerfern auszurüsten. Dabei gilt es zu beachten, dass die für den Straßenverkehr zugelassenen Zusatzscheinwerfer nur eingesetzt werden dürfen, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Heutzutage werden vor allem im Premium-Segment fast alle Autos mit LED-Zusatzscheinwerfern ausgestattet.
Was ist der Unterschied zwischen LED- und anderen Licht-Technologien?
Zwischen Licht-Technologien gibt es einige Unterschiede. Wir stellen dir mehrere Aspekte vor, inwieweit sich LED-Technologien von Halogen und Xenon differenzieren.
Zum einen hat ein LED-Licht gegenüber den anderen beiden den Vorteil, dass es eine sehr lange Lebensdauer hat. Ein LED-Zusatzscheinwerfer, ein LED-Fernscheinwerfer oder eine LED-Lightbar halten fast ein ganzes Autoleben lang. Zudem haben LEDs eine bessere Lichtausbeute. Auch in puncto Nachhaltigkeit sind LEDs spitze. Benutzt man eine LED-Lampe statt einer herkömmlichen Glüh- oder Halogenlampe, kann der Stromverbrauch für Beleuchtung um bis zu 80 Prozent reduziert werden.
Was sind Lumen und Lux?
Lumen und Lux – diese beiden Begriffe sind dir sicher schon zu Ohren gekommen. Doch was bedeuten sie eigentlich?
Während Lumen eine Messgröße ist, mit der die Stärke des von einer Lichtquelle ausgestrahlten Lichts verglichen wird, ist Lux eine Einheit der Beleuchtungsstärke, die den Lichtstrom pro Flächeneinheit misst.
Vereinfacht gesagt: Lumen misst die Helligkeit – und gibt an, wie viel Licht eine Lichtquelle pro Zeitspanne abgibt. Obendrein ist heutzutage bei einer Lampe nicht mehr die Wattzahl, sondern der Lumen-Wert entscheidend.
Lux hingegen gibt an, wie viel Licht pro Zeitspanne auf einer Fläche auftrifft. Damit der Zusammenhang zwischen Lumen und Lux klarer wird, wagen wir einen Ausflug in die Welt der Flächeneinheiten: 1 Lux = 1 Lumen pro m².
Was ist Kelvin?
Eine SI-Basiseinheit der thermodynamischen Temperatur nennt sich Kelvin. In der EU, der Schweiz und fast allen anderen Ländern ist es eine gesetzliche Temperatureinheit.
Dabei hängt die Farbtemperatur davon ab, wie das menschliche Auge das Licht wahrnimmt. Denn: Licht ist nicht einfach nur gelb – oder weiß. Ist die Farbtemperatur einer Leuchte niedrig, erscheint das Licht umso gelber. Je „wärmer“ das Licht erscheint desto niedriger ist der Wert in Kelvin.
Strands beispielsweise fokussiert sich bei der Konzeption seiner Lampen darauf, dass alle die optimale – also eine hohe – Farbtemperatur haben. Die wiederum erzeugt ein sogenanntes kaltes Licht, welches sehr angenehm für das menschliche Auge ist.
Was ist eine E-Zulassung?
Genehmigungspflichtige Bauteile an Kraftfahrzeugen müssen gekennzeichnet, also E-zugelassen werden. Die E-Zulassung solcher Teile erkennt man an einem großen „E“ in einem Kreis sowie einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
Was ist eine ECE-Regelung?
Die ECE-Regelung ist ein Regelwerk der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa. Da die offizielle Definition des Regelwerks etwas stumpf klingt, hier eine einfache Erklärung: Du darfst nicht einfach irgendeinen x-beliebigen Zusatzscheinwerfer an deinem Fahrzeug anbringen.
Dieser Scheinwerfer muss, wie alle anderen Beleuchtungseinrichtungen für Fahrzeuge, seit dem 1. Januar 2005 EU-genehmigt sein. Vorsicht: Du kannst zum Beispiel nicht ein Seitenmarkierungslicht, das E-geprüft ist, als vorderes Positionslicht verwenden. Denn: Falsche Kombinationen sind illegal. Auch dürfen beispielsweise Tuningscheinwerfer oder Arbeitsscheinwerfer nicht im Straßenverkehr verwendet werden, wenn sie keine E-Zulassung haben.
ECE R3 | Reflektoren | ECE R65 | Warnleuchten |
ECE R4 | Kennzeichenbeleuchtung | ECE R77 | Standlicht vorne & hinten |
ECE R6 | Blinker vorne, hinten und an den Seiten | ECE R87 | Tagfahrlicht |
ECE R7 | Positions-, Schluss-, Brems- und Begrenzungsleuchten | ECE R91 | Seitenmarkierungen |
ECE R19 | Nebelscheinwerfer | ECE R98 | Xenon-Scheinwerfer (Driving Lights) |
ECE R23 | Rückleuchten | ECE R112 | Halogen- und LED-Scheinwerfer (Driving Lights) |
ECE R38 | Nebelschlussleuchten |
Was ist eine Referenznummer bezüglich der Beleuchtung am Auto?
Fernlicht kann blenden. Und deshalb gibt es Grenzen für die Lichtstärke. Die Referenznummer oder Referenzzahl sagt dabei etwas über die Stärke der Fernschweinwerfer aus. In der Physik ist der Begriff „Candela“ ein gängiger. Doch auch in puncto Fahrzeug-Beleuchtung wird er verwendet.
Ein kleiner Exkurs: Candela ist das lateinische Wort für Kerze. Eine Candela, oder kurz cd, entspricht dem Licht einer einfachen Kerze. Und irgendwann blendet auch Kerzenlicht. Deshalb gibt es in Europa die Regel, dass pro Auto maximal 300 000 Candela erlaubt sind.
Candela wiederum werden in die sogenannte Referenznummer umgewandelt: 300 000 Candela entsprechen einer Referenzzahl von 100. Die Angabe dazu findest du meist auf dem Gehäuse des Schweinwerfers in der Nähe des runden E-Zeichens.
Fazit
LED-Technologien sind Gegenwart und Zukunft zugleich. Regelwerke wie die ECE-Regelung können tückisch sein. Deshalb gilt: Vorher erkundigen, was am Fahrzeug verbaut werden darf und was nicht. Solltest du noch Fragen zu den in diesem Blog vorgestellten Themen haben, dann melde dich bei uns. Wir erleuchten dich gerne.
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